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Radio- und Fernsehabgabe – Aktualisierung der BAKOM-Weisung betreffend Datenlieferungen an die Erhebungsstelle (Serafe)

Mit Schreiben vom 16. November 2023 hat das BAKOM über Neuerungen im Zusammenhang mit den Datenlieferungen an Serafe informiert. Alle Gemeinden haben das Schreiben erhalten. Stellen Sie sicher, dass das Schreiben seinen Weg in die Einwohnerdienste gefunden hat.

Viele Einwohnerdienste haben im Bereich der Datenlieferungen an Serafe Fälle, die bis heute noch nicht gelöst werden konnten. Ursache für diese Situationen sind vor allem informatiktechnische Hindernisse.

Das BAKOM hat in der Begeleitgruppe, bestehend aus VSED, der GERES-Community, dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV), dem Bundesamt für Statistik, dem Verein eCH (Fachgruppe Meldewesen) und Serafe nach Lösungen gesucht. Es wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Probleme im Datenlieferungsbereich an Serafe gelöst werden kann, wenn den Gemeinden und Kantonen neu zwei eCH-Standards zur Verfügung stehen. So soll der bisherige Standard eCH-0201 nach wie vor für die Vollbestandslieferung benutzt werden.
Neu sollten die Mutationslieferungen über den eCH-0020 forgiving erfolgen.
Detaillierte Informationen finden sich im Schrieben des BAKOM.

Für all die Fälle, die nicht über den zusätzlichen eCH-Standard gelöst werden können wurde ein Webportal erstellt. Das RTV-Abgabe-Webportal EWD (kurz AWD-EWD) steht den Einwohnerdiensten und Kantonen seit 1. Dezember 2023 zur Verfügung. Die Anwendung ist kostenlos und sollte die Arbeit zwischen Einwohnerregister und Serafe im Zusammenhang mit der Lösung von Spezialfällen erleichtern.
Details zum Webportal können ebenfalls dem Schreiben des BAKOM entnommen werden.